Führerscheinantrag


Wir helfen dir

Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Schreiber musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17:

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):

Führerscheinstelle Amberg

Anschrift Fahrerlaubnisbehörde
Pfalzgrafenring 3
92224 Amberg
Telefon 09621 10-298, -376
E-Mail kfz@amberg.de

Führerscheinstelle Amberg Landkreis

Anschrift Fahrerlaubnisbehörde
Beethovenstraße 7
92224 Amberg
Telefon 09621 39-840
Fax 09621 37605-434
E-Mail fuehrerschein@
amberg-sulzbach.de