Wir helfen dir
Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Schreiber musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule Schreiber
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 43,40 € (Stand 01.09.15)
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17:
- Passfoto nicht nötig
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 11,- € (Stand 01.09.15)
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
Führerscheinstelle Amberg
Anschrift | Fahrerlaubnisbehörde Pfalzgrafenring 3 92224 Amberg |
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Telefon | 09621 10-298, -376 |
kfz@amberg.de |
Führerscheinstelle Amberg Landkreis
Anschrift | Fahrerlaubnisbehörde Beethovenstraße 7 92224 Amberg |
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Telefon | 09621 39-840 |
Fax | 09621 37605-434 |
fuehrerschein@ amberg-sulzbach.de |